Im Allgemeinen sind die Teilnahmevoraussetzungen wie folgt:
Das Kind leidet an einer lebensbedrohlichen Krankheit
Das Kind hat ein kognitives Alter von mindestens 3 Jahren
Das Kind lebt in Luxemburg
Das Kind ist zwischen 3 und 18 Jahre alt
Dem Kind wurde bislang noch kein Wunsch von einer anderen Organisation erfüllt
Unsere Vision ist es, jedem teilnahmeberechtigten Kind das in Luxemburg lebt ein Wunsch zu erfüllen.
Jeder, der ein Kind mit einer lebensbedrohlichen Krankheit kennt, kann ein Kind empfehlen.
Wenn die Empfehlung von einer anderen Person als den Eltern stammt, bitten wir Sie darum, vor der Empfehlung die Eltern zu informieren.
Nach dem Eingang der Benachrichtigung, und wenn die Bewerbung den Grundkriterien des Alters und des Wohnortes entspricht, bestimmt ein Ärzteausschuss, ob das Kind teilnahmeberechtigt ist.
Kanner Wonsch Luxembourg SC
Société d’Impact Sociétal (SIS)
Telefon: +352-314.595 (24h/24h)
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BANK: Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat
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