Der behandelnde Arzt des Kindes entscheidet, ob das Kind teilnahmeberechtigt ist, basierend auf den von Kanner Wonsch festgelegten medizinischen Kriterien.
Kinder, die mindestens 3 Jahre alt sind und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können Kanner Wonsch empfohlen werden. Make-A-Wish Luxemburg berücksichtigt alle Faktoren, die den Wunsch und das Wunschkind betreffen und plant dementsprechend den Wunsch.
Bei der Umsetzung der Wünsche folgen wir bestimmten Grundsätzen und Richtlinien. Einige Wünsche haben aufgrund von bestimmten Faktoren, einschließlich des Gesundheitszustandes des Kindes, einige Beschränkungen.
Kanner Wonsch erfüllt Kindern, die für unsere Leistungen anspruchsberechtigt sind, ihre Wünsche - unabhängig von Glauben, Rasse, Religion, Geschlecht, ökonomischem Status oder nationaler Herkunft.
Kanner Wonsch achtet die Privatsphäre der Kinder und deren Familien. Wir behandeln alle Informationen der Kinder als vertraulich und besprechen die Informationen nicht mit Außenstehenden, außer wenn es für den Wunsch erforderlich ist und die Eltern oder Erziehungsberechtigten zugestimmt haben.Kanner Wonsch Luxembourg SC
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